Die 34-jährige Felicitas Rohrer klagt gegen Bayer. Es geht um mögliche Nebenwirkungen der Anti-Baby-Pille Yasminelle. (Foto: dpa)
Bayers einst umsatzstärkstes Medikament, die kombinierten Antibaby-Pillen mit dem Gestagenwirkstoff Drospirenon (Yaz/Yasmin/Yasminelle), sorgte in den letzten Jahren immer wieder weltweit für Schlagzeilen. In den USA wurde der Bayer-Konzern bereits von rund 10.600 Frauen verklagt, da diese Nebenwirkungen wie Thrombosen, Lungenembolien und Schlaganfälle erlitten. Bayer zahlte – ohne Anerkennung einer Haftung – 2,1 Milliarden US-Dollar an Geschädigte.
Erst 2011 wurde auf das gut doppelt so hohe Thromboserisiko im Vergleich zu anderen, älteren Kontrazeptiva hingewiesen. Im Beipackzettel konnte man von 2000 bis 2011 nämlich nichts über ein höheres Thromboserisiko im Vergleich zu anderen kombinierten oralen Kontrazeptiva lesen. Im Beipackzettel von 2009 stand indessen, dass das Risiko für VTE (venöse Thromboembolien) derzeit unbekannt sei.
Felicitas Rohrer nahm die Yasminelle seit Ende 2008 ein und erlitt im Sommer 2009 aus heiterem Himmel eine beidseitige Lungenembolie mit Herzstillstand. Sie war 20 Minuten klinisch tot und konnte nur durch eine Not-Operation gerettet werden. Einziger Risikofaktor ist ihrer Ansicht nach die Antibabypille Yasminelle, die sie gerade ein paar Monate einnahm. Da sie keine anderen Risikofaktoren erfüllte, reichte sie 2011 die erste Klage gegen den Pharmakonzern Bayer ein, die im Dezember 2018 in erster Instanz vom Landgericht Waldshut-Tiengen abgewiesen wurde.
Felicitas Rohrer über das Urteil: „Ich bin sehr enttäuscht und überrascht. Denn, nachdem ich im Oktober die Aussagen des Gutachters vor Gericht gehört habe, ist das Urteil nicht richtig und ich kann mir nicht vorstellen, dass es Bestand haben wird. Ich will und werde weiterhin kämpfen.“ Inzwischen liegt die Klage beim Oberlandesgericht Karlsruhe zur Berufung. Das Verfahren läuft weiter.
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