Céline ist seit einer Lungenembolie vor fünf Jahren schwerstbehindert. Sie hatte die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer genommen. Jetzt hat ein Zürcher Gericht Célines Klage abgewiesen. Die mittellose Familie muss Bayer 120‘000 Franken Prozessentschädigung zahlen. Das Urteil liegt der «Rundschau» vor.
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