Pille: | Lamuna 30 (Wirkstoff: Desogestrel) |
Anmerkung der SDG: | Desogestrel-haltige Pillen stehen im Verdacht ein viel höheres Thromboserisiko zu haben, als Pillen der 2. Generation mit Levonorgestrel. Erfahre mehr |
Einnahmedauer: | unbekannt |
Nebenwirkung: | fulminante, beidseitige Lungenembolie mit Todesfolge |
Symptome: | plötzlich aufgetretene starke, stechende Schmerzen im Bein |
Raucher: | Nein |
Übergewicht: | Ja |
Meine Tochter Anita ist am 09.10.2011 an einer beidseitigen, fulminanten Lungenembolie verstorben. Sie hat am 05.10.2011 plötzlich, ohne einen äußeren Einfluss, starke, stechende Schmerzen im Bein bekommen. Daraufhin hat Anita mit ihrem Verlobten eine Notfallpraxis aufgesucht. Der Arzt hat ohne genauere Untersuchung Kyttasalbe und Schmerzmittel gegen Rückenschmerzen verschrieben. Mit der Empfehlung: „Nimm Schmerzmittel und leg dich hin“… wurde Anita entlassen. Am nächsten Morgen habe ich (Vater) Anita zu ihrer Hausärztin gefahren. Unglaublicherweise kam auch von der Seite, ohne genaue Untersuchung, die Aussage: „Ich weis auch nicht genau, die Schmerzen können auch vom Rücken kommen, nimm mal Schmerzmittel und leg dich hin“. Das hat Anita auch gemacht. Die nächsten Tage ging es etwas besser, vollgepumpt mit Schmerzmitteln. Am Sonntag, dem 09.10.2011 ist Anita um 18 Uhr zusammengebrochen, wurde um 18:30 Uhr auf die Intensivstation eingeliefert und wurde offiziell um 19:23 für Tod erklärt. Später haben wir von dem behandelnden Arzt auf der Intensivstation erfahren, dass Anita schon mit Herzstillstand eingeliefert wurde und sie es nicht mehr geschafft hätten Anita zu reanimieren. Somit ist Anita praktisch innerhalb einer halben Stunde an der Lungenembolie verstorben. Die Staatsanwaltschaft Münster hat ein Ermittlungsverfahren wegen „fahrlässiger Tötung“ gegen den Arzt aus der Notfallpraxis und der Hausärztin durchgeführt. Dieses Verfahren ist eingestellt worden, „weil der Tod der Patientin nicht zweifelsfrei hätte verhindert werden können“ Ich habe jetzt Zivilklage gegen die Ärzte eingereicht, weil ich der festen Überzeugung bin, dass die Ärzte sich Diagnose-Fehler und schwerer Dokumentationsmängel schuldig gemacht haben. Aufgrund der Symptome hätte eine Thrombose in Betracht gezogen werden müssen.